Bei einer im Tonschwellenaudiogramm
festgestellten Hörminderung sollte
zur weiteren Beurteilung des Hörvermögens
eine Prüfung des Sprachverständnisses
erfolgen.
In diesem Sprachaudiogramm werden Zahlen
zwischen 21 und 99 sowie Einsilber (z.B.
Arzt, Stuhl, Kind etc.) bei verschiedenen
Lautstärken geprüft.
Die Anfangslautstärken sind bei
Zahlen auch bei Normalhörigkeit
kaum zu verstehen, bei den Einsilbern
jedoch bei Normalhörigkeit gut
zu verstehen. Die Lautstärken werden
dann gesteigert und es wird die dann
sich verbessernde Sprachverständlichkeit
gemessen in Prozent der verstandenen
Wörter dokumentiert.
Anhand dieser Zahlen und standartisierter
Tabellen ist dann der prozentuale Hörverlust
und der Verlust von Sprachverständnis
ersichtlich. Diese Angaben sind wichtig
für die Beurteilung und Begutachtung
des Hörvermögens und bilden
auch die Grundlage für eine eventuelle
Hörgeräteverordnung.
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