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Tonhörtest (Tonschwellenaudiogramm)


Bei dieser Untersuchung wird die Hörschwelle geprüft. Man ermittelt dabei Töne in einer Laut-stärke, die gerade eben noch wahrgenommen werden kann. Dazu werden die Töne über einen Kopfhörer durch den Gehörgang auf natürlichem Wege dem Ohr zugeführt und damit das sog. Luftleitungshören gemessen.

Danach gibt man Töne über den Knochenleitungshörer direkt auf den Schädelknochen hinter dem Ohr um damit die Qualität des Hörnerven im Innenohr zu ermitteln (Messung des sogenannten Knochen-leitungshören). Diese Messungen werden mit verschiedenen Tonhöhen durchgeführt. In der Regel zwischen 250 und 8000 Herz.

Für spezielle Anforderungen, wie Messungen bei Kindern, Überprüfung von Hörgeräten können die Töne auch über Lautsprecher angeboten werden (sogenannte Freifeldmessung).


Sprachhörtest (Sprachaudiogramm)

 Bei einer im Tonschwellenaudiogramm festgestellten Hörminderung sollte zur weiteren Beurteilung des Hörvermögens eine Prüfung des Sprachverständnisses erfolgen.

In diesem Sprachaudiogramm werden Zahlen zwischen 21 und 99 sowie Einsilber (z.B. Arzt, Stuhl, Kind etc.) bei verschiedenen Lautstärken geprüft.

Die Anfangslautstärken sind bei Zahlen auch bei Normalhörigkeit kaum zu verstehen, bei den Einsilbern jedoch bei Normalhörigkeit gut zu verstehen. Die Lautstärken werden dann gesteigert und es wird die dann sich verbessernde Sprachverständlichkeit gemessen in Prozent der verstandenen Wörter dokumentiert.

Anhand dieser Zahlen und standartisierter Tabellen ist dann der prozentuale Hörverlust und der Verlust von Sprachverständnis ersichtlich. Diese Angaben sind wichtig für die Beurteilung und Begutachtung des Hörvermögens und bilden auch die Grundlage für eine eventuelle Hörgeräteverordnung.